Fiktiver Unternehmerlohn in Greifswald
Die Greifswalder Bürgerschaft hat bei Ihrer letzten Sitzung zur Bürgerschaft am 01.02.2021 im Rahmen der Coronahilfen entschieden einen fiktiven Unternehmerlohn zu etablieren. Dadurch ist es nun jedem Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Künstler*innen und Kulturschaffenden, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler*innen oder Soloselbständige tätig sind und ihren Unternehmenssitz bzw. Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben, ermöglicht, Hilfen der kommunalen Wirtschaftsförderung zu erhalten.
Den entsprechenden Antrag findet ihr als Download unter diesem Beitrag. Ob ihr antragsberechtigt seid, könnt ihr den Unternehmerlohn-Richtlinien entnehmen.
Wichtig ist, dass der entsprechende Antrag bis spätestens 31.03.2021 mit allen erforderlichen Unterlagen inklusive dem Formular eingereicht wird.
Wir als Liberale in Greifswald haben dies natürlich entsprechend unterstützt und finden, dass so ein wichtiger Beitrag für die Greifswalder Unternehmen geleistet wird.
Solltet ihr Schwierigkeiten bei der Antragsausfüllung haben, könnt ihr euch gerne auch an uns wenden.